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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IDL GmbH Mitte für Schulungsveranstaltungen / Seminare (Präsenz und Online)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Schulungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Schulungen, Seminaren u. Ä. zwischen der IDL GmbH Mitte – im Weiteren IDL genannt – bzw. ihren Tochtergesellschaften und Kunden, Auftraggebern, Schulungs- und Seminarteilnehmern (im Folgenden Kunde genannt). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen diese ausdrücklich schriftlich und rechtsverbindlich an. Diese Allgemeinen Schulungsbedingungen erstrecken sich auch dann auf alle Folgegeschäfte, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung vereinbart wird.

2. Anmeldung / Vertragsschluss

2.1 Unsere vorvertraglichen Mitteilungen, insbesondere Schulungsangebote und -beschreibungen sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Anmeldebestätigung maßgebend.

2.2 Anmeldungen des Kunden müssen vor Schulungsbeginn erfolgen und sind verbindlich. Der Kunde kann die Anmeldung mit dem Anmeldeformular nur online im Internet vornehmen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung, die nach Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar ist. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung kommt der Schulungsvertrag zustande.

2.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Um die Veranstaltungen für alle Teilnehmer effizient zu gestalten, ist der Teilnehmerkreis grundsätzlich limitiert. Bei darüber hinaus eingehenden Anmeldungen bemühen wir uns, dem Kunden einen Alternativtermin anzubieten.

2.4 Teilnahmeberechtigt an den angebotenen Systemschulungen sind ausschließlich angestellte Personen und / oder Inhaber von Firmen, die in Geschäftsbeziehung zu IDL stehen bzw. Personen, denen ausdrücklich eine Sonderregelung eingeräumt wurde. Teilnahmeberechtigt an den angebotenen Fachschulungen (d.h. Schulungen, welche sich inhaltlich nicht mit IDL-Softwareprodukten beschäftigen) sind alle Personen, auch wenn sie in keiner Geschäftsbeziehung zu IDL stehen.

3. Preis / Seminarerfolg

3.1 In dem genannten Preis für die Dienstleistung von IDL ist das Lehrmaterial enthalten. Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

3.2 Nehmen drei oder mehr Teilnehmer eines Unternehmens an derselben Schulungsveranstaltung (selber Tag, Ort und Schulungstitel) teil, gewähren wir dem dritten und jedem weiteren Teilnehmer einen Nachlass von 10 Prozent.

3.3 Die IDL schuldet die Durchführung der Schulung. Ein Erfolg wird von der IDL nicht geschuldet, da ein solcher von dem Einsatz und den Vorkenntnissen des Kunden und der anderen Teilnehmer abhängig ist.

4. Änderungen / Abmeldung

4.1 Wir behalten uns vor, Veranstaltungen in Ausnahmefällen aus wichtigem Grund zeitlich oder örtlich zu verlegen oder abzusagen oder einen Ersatzreferenten zu beauftragen. Zu einer Terminverschiebung oder Schulungsabsage kann es auch kommen, wenn weniger als vier Anmeldungen für einen Schulungstermin vorliegen und/oder die/der Veranstaltungsleiter/in erkrankt.

4.2 Änderungen des Programminhalts oder des Ablaufes behalten wir uns aus Gründen der Aktualität vor.

4.3 Im Falle einer Änderung wird der Kunde von uns rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor dem vorgesehenen Schulungstermin benachrichtigt.

4.4 Sollte eine Schulungsveranstaltung seitens der IDL gänzlich abgesagt werden, erhält der Kunde bereits gezahlte Schulungsgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu.

5. Stornierungen

5.1 Bis spätestens eine Woche vor dem genannten Anmeldeschluss ist eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung durch den Kunden möglich. Für Abmeldungen, die bis spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Schulungsbeginn eingehen, sind von dem Kunden 50 Prozent des Schulungsentgelts zu zahlen. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ist das volle Entgelt fällig. Maßgebend ist jeweils das Eingangsdatum der Abmeldung / Stornierung des Kunden, die schriftlich bei der IDL zu erfolgen hat. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der IDL durch die Abmeldung und / oder die Nichtteilnahme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.2 Die schriftliche Benennung eines Ersatzteilnehmers seitens des Kunden, der die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.4 erfüllt, ist jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.

5.3 Bei einer örtlichen / zeitlichen Verlegung der Schulungsveranstaltung kann der Kunde innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Änderungsbenachrichtigung seine Anmeldung ohne Kosten stornieren. Bei inhaltlichen Änderungen gilt dies nur, falls die Änderungen so wesentlich sind, dass sie sich für den Kunden als unzumutbar darstellen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, sind wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. der EZB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.

6.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

7. Haftung

7.1 Im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet die IDL.

7.2 Bei sonstigen Pflichtverletzungen haftet die IDL nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IDL. Soweit der IDL keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.3 Sofern eine Kardinalpflicht verletzt wird, haftet die IDL auch für leichte Fahrlässigkeit.

Kardinalpflichten sind vor allem solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut und auch vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.4 Der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden ist begrenzt auf die Höhe der Seminargebühr, maximal aber auf 5.000,00 Euro beschränkt.

7.5 Die Haftung der IDL ist ausgeschlossen, sofern der Schulungsreferent lediglich seine persönliche Auffassung äußert und dies erkennbar ist.

7.6 Die IDL übernimmt keine Haftung für die in die Veranstaltung mit- bzw. eingebrachten Sachen (z. B. Garderobe, private Arbeitsmaterialien etc.) des Kunden. Der Kunde hat auf seine persönlichen Gegenstände selbst achtzugeben.

8. Mitwirkungspflicht

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg unserer Dienstleistung sowohl von der effektiven Mitwirkung als auch von der konsequenten, gezielten Zusammenarbeit der Teilnehmer und deren Vorkenntnissen abhängt.

9. Schutz geistigen Eigentums

Der Kunde erkennt das Urheberrecht von IDL an den erstellten Schulungsunterlagen, den Dokumentationen und/oder Teilen hieraus an. Deren Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung, öffentliche Wiedergabe und/oder Verwendung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Alle Rechte bleiben der IDL vorbehalten. Dem Kunden wird kein Nutzungs- oder Verwertungsrecht eingeräumt. Verstöße gegen das Urheberrecht und wegen unlauteren Wettbewerbs werden auch strafrechtlich verfolgt.

10. Sonstiges / Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der IDL.

10.2 Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10.4 Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Schulungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.

IDL GmbH Mitte, Allgemeine Schulungsbedingungen,

Stand: August 2020