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Insightsoftware Wissenswert: Konsolidierung nach IFRS

insightsoftware -
22 Juni 2021

insightsoftware ist ein globaler Anbieter von Reporting-, Analyse- und Performance-Management-Lösungen, mit denen Unternehmen Daten intelligent nutzen und die Prozesse von Finance und Data Teams revolutionieren können.

Mit dem Begriff „Konsolidierung“ wird der Vorgang der Aufrechnung konzerninterner Vorgänge bezeichnet, wie beispielsweise interne Waren- und Dienstleistungsströme.

Die Konsolidierung findet speziell im Rahmen der Aufstellung eines Konzernabschlusses statt. Der Konzernabschluss wiederum stellt den Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern dar. Die Bestimmungen für den Konzernabschluss ergeben sich aus nationalen sowie internationalen Vorschriften zur Rechnungslegung.

Konsolidierung nach deutschem Handelsrecht

Handelsrechtlich ist der konsolidierte Jahresabschluss nach § 264a HGB verpflichtend aufzustellen von Mutterunternehmen für inländische Kapitalgesellschaften sowie von Personengesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter direkt oder indirekt eine natürliche Person ist und gemäß § 290 I HGB einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 290 II HGB besteht, sowie von inländischen Unternehmen im Sinne des Publizitätsgesetzes. In den Konzernabschluss einbezogen werden grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Konzerntöchter. Dazu zählen auch Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß § 310 HGB nach der Methode der Quotenkonsolidierung einzubeziehen sind. Größenabhängige Befreiungen gemäß § 293 HGB und die Befreiungen gemäß §§ 291, 292, 296 HGB sind dabei zu beachten. Daneben ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein konsolidierter Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards durchzuführen.

Konsolidierung nach den International Financial Reporting Standrads (IFRS)

Seit 2005 bzw. seit 2007 ist der Konzernabschluss von Kapitalmarkt orientierten Mutterunternehmen in der EU zudem nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Nach dem Standard IAS 27.12 hat ein Mutterunternehmen in seinen Konzernabschluss sämtliche Tochterunternehmen einzubeziehen. Vor der Einbeziehung ist jedoch durch das Mutterunternehmen zu prüfen, ob das Tochterunternehmen nach IFRS 5 als „zu Veräußerungszwecken gehalten“ einzustufen und damit nach den Vorschriften dieses Standards zu bilanzieren ist.

IFRS Umfang und Bestimmungen 

Der Konzernabschluss nach IFRS besteht aus Konzernbilanz, Gesamterfolgsrechnung, Konzernanhang (konsolidierter Abschluss) sowie aus Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalveränderungsrechnung. Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach IFRS aufstellen, haben neben spezifischen Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften auch spezielle Konsolidierungsvorschriften anzuwenden. Die IFRS stellen für die Konsolidierung im Wesentlichen folgende Bestimmungen auf: Der Standard IFRS 10 ist relevant, um den Konsolidierungskreis abzugrenzen. IFRS 10.B86(c) regelt abgesehen von der Kapitalkonsolidierung vollständig, dass dabei konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen in voller Höhe zu eliminieren sind. Diese grundsätzliche Regelung betrifft die Schuldenkonsolidierung, die Zwischenerfolgseliminierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (also die GuV-Konsolidierung) sowie die Beteiligungsertragseliminierung. Das Vorgehen nach IFRS verlangt eine Konsolidierung auch in der Konzern-Kapitalflussrechnung und im Anlagespiegel. Latente Steuern müssen im Konzernabschluss nach IFRS gemäß IAS 12 angepasst werden.

Akquisitionsmethode und Neubewertungsmethode 

Der Standard IFRS 3 regelt ausschließlich die Kapitalkonsolidierung für die Konsolidierung nach IFRS. Dabei wird die Kapitalkonsolidierung nach der sogenannten Akquisitionsmethode durchgeführt. Hierbei wird angenommen, dass das Mutterunternehmen keine Beteiligungen an dem Tochterunternehmen erworben hat, jedoch die einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Daraus ergibt sich, dass die zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Stillen Reserven des Tochterunternehmens aufgedeckt werden. Die Aufdeckung erfolgt auch dann gesamt, wenn das Mutterunternehmen mit weniger als 100 Prozent am Kapital des Tochterunternehmens beteiligt ist. Somit erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der sogenannten Neubewertungsmethode.

Ansatzwahlrecht Goodwill

Der Unterschiedsbetrag, der sich bei der Kapitalkonsolidierung ergibt, stellt den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) dar oder einen passivischen Unterschiedsbetrag, der sofort zu erfassen ist. Im Rahmen der Konsolidierung nach IFRS besteht neben der Neubewertungsmethode das Wahlrecht der Full-Goodwill-Methode. Danach erfolgt neben der Neubewertung des den Minderheiten zustehenden Nettovermögens auch die Erfassung des Minderheiten-Goodwills in der Konzernbilanz.