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Wer muss nach IFRS bilanzieren? – Bilanzierung nach IFRS

insightsoftware -
22 Juni 2023

insightsoftware ist ein globaler Anbieter von Reporting-, Analyse- und Performance-Management-Lösungen, mit denen Unternehmen Daten intelligent nutzen und die Prozesse von Finance und Data Teams revolutionieren können.

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IFRS Bilanzierung und deren erweiterte Geltungsbereiche im deutschen Handelsrecht

Vor mehr als 20 Jahren haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Juli 2002 eine Grundverordnung für die Bilanzierung nach IFRS vorgelegt, die unter der Nummer 1606/2002, auch bekannt als IAS-Verordnung, veröffentlicht wurde. Diese Verordnung stellte einen Meilenstein dar, der weitreichende Auswirkungen auf den Jahresabschluss nach IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union hatte. Die Verordnung besagt, dass solche Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ihren IFRS Konzernabschluss nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen müssen.

Die Begrifflichkeit „Kapitalmarkt-orientiert“ wird in der IAS-Verordnung definiert als Mutterunternehmen, deren Wertpapiere (Aktien und/oder Schuldverschreibungen) für den Handel an einem organisierten Kapitalmarkt innerhalb der Europäischen Union zugelassen sind. Interessanterweise wurden im Jahr 2009 weitere Anpassungen vorgenommen, die auch Unternehmen im Zulassungsprozess zum Kapitalmarkt in die Pflicht zur Anwendung der IFRS nehmen. Neben der Verpflichtung, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen, wurde den Mitgliedsstaaten das Wahlrecht eingeräumt, auch nicht Kapitalmarkt-orientierten Unternehmen auf Einzelabschlussebene bzw. auf Konzernabschlussebene die Anwendung der IFRS entweder vorzuschreiben oder zu gestatten.

Die Bilanzierung nach IFRS und die Bilanzierung nach HGB haben verschiedene Anforderungen und Regelungen. Der Unterschied zwischen HGB und IFRS ist in vielen Bereichen signifikant, was vor allem bei der Darstellung der Bilanz nach IFRS gegenüber der Bilanz nach HGB sichtbar wird.

Geltungsbereich nach deutschem Handelsrecht

Die Einführung der IAS-Verordnung in Deutschland erfolgte durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) im Dezember 2004. Dieses Gesetz hat nicht nur die europäische IAS-Verordnung in nationales Recht überführt, sondern auch die Bilanzierungspflicht nach HGB und IFRS miteinander verknüpft. Konkret regelt § 315a HGB die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen ihren Jahresabschluss nach IFRS erstellen müssen. Dabei ermöglicht § 315e HGB auch nicht kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen durch ein Wahlrecht, ihren IFRS Konzernabschluss aufzustellen, falls sie dies wünschen.

§ 315e HGB Abs. 1 weist zudem auf weitere handelsrechtliche Vorschriften hin, die für freiwillig sowie für verpflichtend aufgestellte IFRS-Konzernabschlüsse relevant sind. Diese Vorschriften betreffen unter anderem den Lagebericht, die Prüfung und Offenlegung sowie bestimmte Angaben nach § 313 ff. HGB.

Maßgeblichkeit der HGB-Bilanz bei Steuern und Dividenden im Vergleich zur Bilanzierung nach IFRS

Das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) eröffnet großen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, neben dem obligatorischen HGB-Abschluss auch einen Jahresabschluss nach IFRS zu veröffentlichen. Dabei spielt die Bilanz nach IFRS eine besonders wichtige Rolle im globalen Kontext, da sie den Unternehmen erlaubt, sich mit einem international anerkannten Abschluss darzustellen, der auf spezielle Informationsbedürfnisse ausgerichtet ist.

Dennoch ist für die Ermittlung von Steuern und Dividenden in Deutschland der HGB-Einzelabschluss und somit die Bilanz nach HGB maßgeblich. Das bedeutet, dass Unternehmen, die sich für die Bilanzierung nach IFRS entscheiden, trotzdem einen HGB-Einzelabschluss für steuerliche Zwecke und zur Dividendenausschüttung erstellen müssen. In diesem Zusammenhang besteht der markante Unterschied zwischen HGB und IFRS darin, dass die HGB-Bilanz stärker auf die Verteilung der Gewinne und Steuerlast ausgerichtet ist, während der IFRS Konzernabschluss vor allem auf die Präsentation der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abzielt.

Es ist somit unerlässlich für Unternehmen, die Bilanzierung nach HGB und IFRS sorgfältig zu betrachten und die Auswirkungen auf ihre steuerlichen Verpflichtungen und Ausschüttungsoptionen zu verstehen.

Unterschiede in der Bewertung nach HGB und IFRS: Ein Einblick

Während HGB und IFRS beide Rahmenbedingungen für die Finanzberichterstattung bieten, unterscheiden sie sich erheblich in ihren Bilanzierungs- und Bewertungsansätzen. Einer der signifikantesten Unterschiede zwischen HGB und IFRS zeigt sich in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden. Beide Systeme folgen unterschiedlichen Grundprinzipien, die in der Praxis zu erheblichen Bewertungsunterschieden führen können. Auch die Konsolidierung unterscheidet sich zwischen HGB und IFRS deutlich: Während nach HGB die Konsolidierung spezifisch für inländische Unternehmen geregelt ist und diverse Befreiungen und Methoden wie die Quotenkonsolidierung vorsieht, verlangen die IFRS eine Einbeziehung sämtlicher Tochterunternehme.

Für die Bilanzierung und Bewertung ergibt sich nach IFRS insbesondere die Tendenz zu einem höheren Eigenkapitalausweis. Dies resultiert aus der Tatsache, dass IFRS die Bildung stiller Reserven weitgehend verhindert und eine frühere Gewinnrealisierung als nach handelsrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Diese Besonderheiten im IFRS Konzernabschluss begünstigen die positive Darstellung der wirtschaftlichen Situation, insbesondere vor Investoren und anderen Stakeholdern.

Im Gegensatz dazu ist die Bilanzierung nach HGB eher konservativ ausgerichtet und neigt dazu, das Eigenkapital und die Erträge niedriger auszuweisen. Dies hat Auswirkungen auf die Darstellung des Jahresabschlusses nach IFRS im Vergleich zur Bilanz nach HGB. Durch den konkreten Unterschied zwischen HGB und IFRS können sich auch Herausforderungen in der Umstellung von der Bilanzierung nach HGB auf den IFRS Konzernabschluss ergeben.

Gründe für die freiwillige Anwendung der IFRS: Eine differenzierte Betrachtung

Eine freiwillige Umstellung auf die Internationale Rechnungslegung nach IFRS kann für Unternehmen aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Vor allem Unternehmen, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten, finden in der Bilanzierung nach IFRS ein Modell, das den Informationsbedürfnissen ihrer potenziellen Investoren besser entspricht.

Für die Anfertigung des Jahresabschlusses nach IFRS spricht zudem die größere internationale Vergleichbarkeit und Akzeptanz. Im Gegensatz zur Bilanz nach HGB, die vorrangig für das Inland optimiert ist, ermöglicht der IFRS Konzernabschluss eine einfachere und transparentere Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auf globaler Ebene.

Ebenso ist eine Umstellung auf IFRS sinnvoll für Unternehmen, deren Banken einen IFRS-Abschluss für ein Rating voraussetzen. Darüber hinaus ist die Bilanzierung nach IFRS und HGB oftmals für international tätige Unternehmen wünschenswert, um eine bessere Vereinheitlichung des Konzernberichtswesens zu erreichen. Dies erlaubt es, Unternehmenseinheiten besser zu vergleichen und sowohl strategisch als auch operativ effizienter zu steuern.

Im Kontext des Unterschieds zwischen HGB und IFRS zeigt sich, dass die Anwendung von IFRS die Offenlegung von mehr finanzrelevanten Informationen erfordert, was insbesondere bei der Ansprache internationaler Investoren von Vorteil sein kann.

Strategische und operative Vorteile durch die freiwillige Anwendung der Bilanzierung nach IFRS

Die Anwendung der IFRS kann für Unternehmen strategische und operative Vorteile bieten. Bei der Bilanzierung nach IFRS steht die Vergleichbarkeit und Transparenz für internationale Investoren im Vordergrund. Der Jahresabschluss nach IFRS ist daher oft detailreicher und bietet eine breitere Informationsgrundlage als sein Pendant nach HGB.

Zusätzlich stellt der IFRS Konzernabschluss eine wesentliche Grundlage für die strategische Unternehmensführung dar. Durch die detailliertere Darstellung von Assets und Verbindlichkeiten kann das Management die Unternehmensperformance genauer analysieren und optimieren.

Auch wenn die Bilanzierung nach HGB und IFRS im deutschen Kontext oftmals parallel existieren, ist es für Unternehmen, die international agieren, empfehlenswert, den IFRS-Konzernabschluss als Leitlinie zu verwenden. Der Unterschied zwischen HGB und IFRS in Bezug auf Bewertungsansätze und Bilanzierungsregeln kann dabei sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens.

Für die Entscheidung zur freiwilligen Umstellung auf IFRS sollten Unternehmen daher nicht nur die offensichtlichen Buchführungsnormen und regulatorischen Aspekte betrachten, sondern auch die langfristigen strategischen und operativen Implikationen, die ein solcher Schritt mit sich bringt.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Wahl der Bilanzierungsstandards zwischen HGB und IFRS eine strategische Entscheidung ist, die über den reinen Finanzbericht hinaus weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben kann. Während der HGB-Einzelabschluss in Deutschland steuerrechtliche Relevanz besitzt und tendenziell konservativer ist, bietet die IFRS-Bilanzierung eine größere internationale Vergleichbarkeit und wird insbesondere von kapitalmarktorientierten Unternehmen favorisiert.

Die Unterschiede in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, sowie in den Offenlegungspflichten, sind signifikant und bedürfen einer gründlichen Überlegung seitens der Finanzexperten. Unternehmen, die eine internationale Ausrichtung anstreben oder bereits besitzen, sollten den IFRS Konzernabschluss in Erwägung ziehen, um Investoren und Stakeholder umfassend zu informieren und strategische Entscheidungen auf einer breiteren Datenbasis treffen zu können.

Die Wahl des Bilanzierungsstandards ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch der Unternehmensstrategie. Das Verständnis der Unterschiede zwischen HGB und IFRS sowie deren Auswirkungen auf die finanzielle Darstellung und steuerliche Behandlung ist essenziell für eine informierte Entscheidungsfindung.